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Kreditversicherungen

Die Kreditversicherung stellt eine Versicherung gegen entstandene Verluste im allgemeinen Kreditgeschäftsverkehr dar. Die Hauptarten, die man hierbei unterscheidet, sind die Delkredereversicherung (Warenkreditversicherung) sowie die Kautions- und Vertrauensschadenversicherung.

Eine Forderungsausfallversicherung deckt das wirtschaftliche Risiko von Unternehmen infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen ab, der durch Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz des Auftraggebers verursacht wird. Dabei wird im Vorfeld die Bonität Ihrer Kunden geprüft, während der gesamten Geschäftsbeziehung überwacht und entschädigt bei Insolvenz.

Gegenstand der Kautionsversicherung ist der Bürgschaftskredit. Die Kautionsversicherung ist vergleichbar mit dem Bürgschaftskredit der Banken. Durch diese Versicherung wird eine Bürgschaft als Sicherheit für die Erfüllung von Verpflichtungen des Versicherungsnehmers (Schuldners) gegenüber seinen Auftraggebern (Gläubigern) aus Werkverträgen ausgegeben. Der Bürgschaftskredit des Versicherers entlastet den Kreditrahmen bei der Hausbank und verschafft zusätzliche Liquidität. Seit dem 01. Juli 1994 gilt z.B. für Reiseveranstalter nach § 651k BGB die Insolvenzabsicherung. Danach müssen alle Anbieter von Pauschalreisen ihre Kunden für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz absichern. Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden.

Durch die Vertrauensschadenversicherung können Unternehmen finanzielle Schäden aus unerlaubten Handlungen wie Unterschlagung, Veruntreuung, Betrug und Computermissbrauch abdecken. Versichert sind dabei Schäden durch vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter, aber auch Fremdpersonal, Zeitarbeitskräfte, Hacker, Geschäftsführer und Vorstände.

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