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Krankenversicherungen

Private Kranken-Zusatzversicherung

Mit der Kranken-Zusatzversicherung ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz und reduzieren bei geringem Beitrag die Zuzahlungen zu den gesetzlichen Leistungen deutlich. Ebenso bietet die Zusatzversicherung im Krankheitsfall Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht angeboten werden.

bei Zahnersatz minimierte Zuzahlungen und eine bessere Versorgung

bezahlbare Sehhilfen

Kostenbeteiligung bei Heilpraktikerbehandlungen

Auslandskrankenschutz bei Urlaubsreisen

Ausgleich der Krankengeldlücke bei Arbeitsunfähigkeit

Zuschüsse bei Kuren und Krankenhausaufenthalten

finanzielle Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit

Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung



Private Krankenvollversicherung

Die Krankenvollversicherung ist für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über 46.800,- Euro bzw. monatlich 3.900,- Euro (Versicherungspflichtgrenze 2005) die private Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung und bietet Ihnen umfassenden Schutz mit einem größeren Leistungsspektrum und erstklassige Behandlung als Privatpatient.

bedarfsgerechte Tarifkombinationen mit unterschiedlichen Selbstbehalten

freie Wahl des Krankenhauses, freie Wahl des behandelnden Arztes und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Hochwertige Versorgung bei Zahnbehandlungen und Sehhilfen

Keine Zuzahlungen bei Medikamenten

Heilpraktikerbehandlungen sind erstattungsfähig

Absicherung des Netto-Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 100 Prozent

als Vertragspartner des Arztes wählt man gemeinsam die optimale Behandlungsmethode



Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung enthalten Alterungsrückstellungen, die im Alter die steigenden Krankheitskosten berücksichtigen. Zusätzlich sorgt der gesetzliche Beitragszuschlag für Stabilität der Beiträge im Alter.

 

Betriebskrankenkassen

 

Die Betriebskrankenkassen (BKK´s) gehören zu den großen Krankenversicherungsgruppen in Deutschland. Zurzeit gibt es über 250 eigenständige Krankenversicherungen unter dem gemeinsamen Dach BKK.

Da die Beitragssätze in aller Regel deutlich unter denen anderer gesetzlicher Krankenkassen liegen, bietet sich hier eine interessante Alternative zu den herkömmlichen Kassen an.

Seit dem 01.01.2002 gilt bei Kassenwechsel für alle pflicht- und freiwillig Versicherten ein einheitliches Wahlrecht. Sie können mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse beenden und wechseln. An diese Wahlentscheidung sind Sie 18 Monate gebunden (Bindungsfrist). Wenn Ihre derzeitige Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft und Sie müssen die oben genannte Bindefrist nicht einhalten.


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