|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Private Kranken-Zusatzversicherung
Mit der
Kranken-Zusatzversicherung ergänzen Sie Ihren gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz und reduzieren bei geringem Beitrag die Zuzahlungen
zu den gesetzlichen Leistungen deutlich. Ebenso bietet die Zusatzversicherung im
Krankheitsfall Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht
angeboten werden.
|
|
|
|
|
|
|
bei Zahnersatz minimierte Zuzahlungen und eine bessere Versorgung |
|
bezahlbare Sehhilfen |
|
Kostenbeteiligung bei Heilpraktikerbehandlungen |
|
Auslandskrankenschutz bei Urlaubsreisen |
|
Ausgleich der Krankengeldlücke bei Arbeitsunfähigkeit |
|
Zuschüsse bei Kuren und Krankenhausaufenthalten |
|
finanzielle Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit |
|
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung |
|
|
|
|
|
|
Private Krankenvollversicherung
Die
Krankenvollversicherung ist für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und
Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über 46.800,- Euro bzw. monatlich 3.900,-
Euro (Versicherungspflichtgrenze 2005) die private Alternative zur gesetzlichen
Krankenversicherung und bietet Ihnen umfassenden Schutz mit einem größeren
Leistungsspektrum und erstklassige Behandlung als Privatpatient.
|
|
|
|
|
|
|
bedarfsgerechte Tarifkombinationen mit unterschiedlichen Selbstbehalten |
|
freie Wahl des Krankenhauses, freie Wahl des behandelnden Arztes und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer |
|
Hochwertige Versorgung bei Zahnbehandlungen und Sehhilfen |
|
Keine Zuzahlungen bei Medikamenten |
|
Heilpraktikerbehandlungen sind erstattungsfähig |
|
Absicherung des Netto-Einkommens bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 100 Prozent |
|
als Vertragspartner des Arztes wählt man gemeinsam die optimale Behandlungsmethode |
|
|
|
|
|
|
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung enthalten Alterungsrückstellungen, die im Alter die steigenden Krankheitskosten berücksichtigen. Zusätzlich sorgt der gesetzliche Beitragszuschlag für Stabilität der Beiträge im Alter.
|
|
|
|
|
|
Die Betriebskrankenkassen (BKK´s) gehören zu den großen
Krankenversicherungsgruppen in Deutschland. Zurzeit gibt es über 250
eigenständige Krankenversicherungen unter dem gemeinsamen Dach BKK.
Da die Beitragssätze in aller Regel deutlich unter denen anderer gesetzlicher
Krankenkassen liegen, bietet sich hier eine interessante Alternative zu den
herkömmlichen Kassen an.
Seit dem 01.01.2002 gilt bei Kassenwechsel für alle pflicht- und freiwillig
Versicherten ein einheitliches Wahlrecht. Sie können mit Ablauf des übernächsten
Kalendermonats Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse beenden und
wechseln. An diese Wahlentscheidung sind Sie 18 Monate gebunden (Bindungsfrist).
Wenn Ihre derzeitige Krankenkasse ihren Beitrag erhöht, tritt das
Sonderkündigungsrecht in Kraft und Sie müssen die oben genannte Bindefrist nicht
einhalten.
weitere Info´s und Angebot anfordern!
|
|
|
|
|
|
Copyright © 2004 vfi services Makler-Agentur M. Nissel, Hameln. Mehr über den Anbieter dieser Website erfahren Sie im Impressum. Bitte beachten Sie die Rechtlichen Hinweise.
|
|